AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Datei herunterladen.
1) Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2) Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 10-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

3) Preis (Gültigkeit für Unternehmen)
Alle von uns genannten Preise, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vermerkt, sind exklusive Umsatzsteuer. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglichen Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder Leistungserstellung notwendige Kosten wie jede für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu vermindern. 

4) Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Wenn nicht anders vereinbart erfolgt die Bezahlung durch Überweisung auf unser Geschäftskonto. Der Kaufpreis ist mit Zustandekommen des Vertrages fällig. Die Zahlung gilt ab Eingang auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens einzufordern oder Verzugszinsen bis zur Höhe von 5,0 % p.a. über dem UDRB (Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen) laut Österreichischer Nationalbank zu verrechnen.

5) Vertragsrücktritt durch Unternehmen
Bei Annahmeverzug (Punkte 8) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere der Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Ver-schulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurück-zutreten.
Tritt der Kunde unberechtigter Weise vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

6) Rücktrittsrecht von Verbrauchern
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so kann er von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung binnen einer Woche zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über Lieferungen von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Kein Rücktrittsrecht besteht bei den folgenden Verträgen:
Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird.
Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt.
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
Audio- oder Videoaufzeichnungen der Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, 
Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften.
Im Fall eines Rücktritts durch den Verbraucher trägt dieser die unmittelbaren Kosten der Rücksendung.

7) Mahn- und Inkassospesen
Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal Euro 10,90 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von Euro 6,00 zu ersetzen. Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den in der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze von Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

8) Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand und Wegstrecke (hin und retour) berechnet, wobei ein branchenüblicher Stunden- und Kilometersatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 14-tägigen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

9) Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 

10) Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

11) Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.)

12) Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f HGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels (inklusive Foto) schriftlich bekannt zu geben. Ver-deckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schrift-lich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

13) Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle des Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor An-schluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf Com-puteranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung alleine zu tragen.

14) Produkthaftung
Regressforderungen im Sinn des §12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15) Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher bzw. kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zu vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

16) Forderungsabtretungen
Bei Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufs-erlöse abzusondern und der Kunde hat diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des §15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. 

17) Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen, im Verhältnis stehenden Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

18) Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichisches, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht in Spittal an der Drau zuständig.

19) Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen – auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen – personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. 
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wir die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

20) Zusenden von elektronischer Post
Der Kunde stimmt der Zusendung von elektronischer Post als Massensendung oder zu Werbezwecken zu. Diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

21) ServicePLUS Paket 365
Vertragspartner ist die USDatec Elektroniksysteme und Datentechnik GmbH mit Firmensitz in Latzen-dorf 18a in 9832 Stall; 96bit ist eine Marke bzw. ein Geschäftsbereich der USDatec Elektroniksyste-me und Datentechnik GmbH.
Gültigkeit
Die Gültigkeit des ServicePLUS Paket 365 erstreckt sich auf die oben angegebene Dauer, i.d.R. ein Jahr. Darüber hinaus können zusätzliche Tage bzw. Abweichungen vereinbart werden. Die Gültigkeit erlischt automatisch mit Ende der angegebenen zeitlichen Gültigkeit, kann jedoch im Rahmen eines neuen Service-PLUS Pakets verlängert bzw. erneuert werden. Eine Erneuerung bedarf der neuerlichen, schriftlichen Zustimmung beider Parteien bzw. eines neu ausgefüllten ServicePLUS Paket 365 Antrages und muss einvernehmlich erfolgen.
Wir behalten uns das Recht vor, bei missbräuchlichen, geschäftsschädlichen Verhalten oder nicht rechtzeitiger Bezahlung des monatlichen Entgelts seitens des Vertragspartners, die Gültigkeit vorzeitig, einseitig zu beenden bzw. Leistungen aus dem ServicePLUS Paket 365 zurückzuhalten.
Zahlungsbedingungen
Die angeführte monatliche Gebühr ist bis zum 15. eines jeden Monats im vornhinein fällig. Die Gebühr kann mittels Überweisung auf unser Firmenkonto erfolgen oder mittels Bankeinzug via separaten SEPA Mandat eingezogen werden.
Der Kunde stimmt ausdrücklich dem Rechnungserhalt via elektronischer Post zu (z.B. via Email).
Bei verzögerten oder ausbleibenden Zahlungen behalten wir uns die Möglichkeit einer einseitigen Beendigung der Gültigkeit bzw. Leistungszurückhaltungen bis zur vollständig getätigten Bezahlung vor.
Unsere Kontoverbindung
Die Kärntner Sparkasse
IBAN: AT11 2070 6026 0004 9593
BLZ: 20706
BIC: KSPKAT2KXXX

Sonstiges  
Etwaige Änderungen in der IT-Infrastruktur (Erweiterung und Reduzierung), der Anzahl PC-Arbeitsplätze oder Firmensitzänderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.

Anzahl PC-Arbeitsplätze: gibt an, wieviel PC-Arbeitsplätze am Standort vorhanden sind.
Einfache Entfernung in km: Entfernung lt. Google Maps von unserem Firmensitz zum Firmensitz bzw. der Filiale des Vertragspartners. 

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